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   OVG Saarland, 26.08.2015 - 2 A 76/15   

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https://dejure.org/2015,22781
OVG Saarland, 26.08.2015 - 2 A 76/15 (https://dejure.org/2015,22781)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.08.2015 - 2 A 76/15 (https://dejure.org/2015,22781)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. August 2015 - 2 A 76/15 (https://dejure.org/2015,22781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 25 Abs 4 S 2 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, Art 8 Abs 1 MRK, Art 6 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 UNKRÜbk
    Aufenthaltsbeendigung als außergewöhnliche Härte bei besonderem schulischen Förderbedarf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsbegehren eines Ausländers auf Verlängerung bzw. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für das Vorliegen einer außergewöhnlichen persönlichen Härte für einen Ausländer hinsichtlich seiner Aufenthaltsbeendigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruchsbegehren eines Ausländers auf Verlängerung bzw. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für das Vorliegen einer außergewöhnlichen persönlichen Härte für einen Ausländer hinsichtlich seiner Aufenthaltsbeendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Saarland, 26.08.2015 - 2 A 76/15
    Eine außergewöhnliche persönliche Härte setzt eine individuelle Sondersituation voraus, aufgrund derer die Aufenthaltsbeendigung den Ausländer nach Art und Schwere des Eingriffs wesentlich härter treffen würde als andere Ausländer in einer vergleichbaren Situation.(BVerwG, Urteil vom 27.1.2009 - 1 C 40/07 -, BVerwGE 133, 72) Wie das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung bereits zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt hat, muss die Beendigung des Aufenthalts für den Ausländer bei dieser Vergleichsbetrachtung unzumutbar, also schlechthin unvertretbar sein.
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Saarland, 26.08.2015 - 2 A 76/15
    Darüber hinaus ist allerdings fallbezogen auch zu berücksichtigen, dass die von Art. 6 Abs. 2 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Beziehung zwischen Eltern und Kindern nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, dazu führt, dass auch in Deutschland integrierte Kinder in der familiären Gemeinschaft grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Erziehungsberechtigten teilen.(BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 18/09 -, InfAuslR 2011, 92) Diese Regelung des Zusammenhalts der Familie dient dem von Art. 3 Abs. 1 KRK geschützten Kindeswohl; für gut integrierte Jugendliche - und ihre Eltern - ist die günstigere Regelung des § 25a AufenthG geschaffen worden.
  • VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15

    Einzelfälle des möglichen Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis;

    Das Ausmaß der Verwurzelung bzw. die für den Ausländer mit einer Entwurzelung verbundenen Folgen sind unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG sowie der Regelung des Art. 8 EMRK zu gewichten und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abzuwägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2009 - 1 C 40/07 -, BVerwGE 133, 72; BVerwG, Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 15/12 -, juris-Rz. 13; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.08.2015 - 2 A 76/15 -).
  • OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 A 85/21

    Ausweisung von Straftätern (Staatenlosigkeit)

    Die von Art. 6 Abs. 2 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK (juris: MRK) geschützte Beziehung zwischen Eltern und minderjährigen Kindern hat zur Folge, dass auch in Deutschland integrierte Kinder in der familiären Gemeinschaft grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Erziehungsberechtigten teilen, wobei diese Regelung des Zusammenhalts der Familie dem von Art. 3 EMRK (juris. MRK) geschützten Kindeswohl dienen soll (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 18/09 -, InfAuslR 2011, 92, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.8.2015 - 2 A 76/15 -, Juris).(Rn.21).

    [vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.8.2015 - 2 A 76/15 -] Ob entsprechend den Ausführungen in der Antragsschrift vom 19.4.2021 die möglicherweise in den Anwendungsbereich des § 25a Abs. 1 AufenthG fallenden Kinder "in der Bundesrepublik verbleiben würden", ist hier nicht weiter zu beurteilen.

  • VG Hamburg, 18.10.2016 - 2 E 4867/16

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Im Rahmen der zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das durch Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Privatleben vorzunehmenden Abwägung ist zu berücksichtigen, dass bei Minderjährigen das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern im Vordergrund steht; die von Art. 6 Abs. 2 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Beziehung zwischen Eltern und Kindern führt dazu, dass Kinder in der familiären Gemeinschaft grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Erziehungsberechtigten teilen (BVerwG, Urt. v. 26.10.2010, 1 C 18/09, Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 5, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.5.2015, 3 Bs 114/15; OVG Saarlouis, Beschl. v. 26.8.2015, 2 A 76/15, juris Rn. 6; vgl. BT-Drs. 16/5065, S. 202).
  • OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 B 36/19

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer

    Wie das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung bereits zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 19.9.2000 -1 C 14.00 - und vom 27.1.2009 -1 C 40.07 - Beschluss vom 08.02.2007 - 1 B 69.06 - juris) und des Senats(Beschlüsse vom 08.7.2008 - 2 D 245/08 - und vom 26.8.2015 - 2 A 76/15 - juris) ausgeführt hat, muss die Beendigung des Aufenthalts für den Ausländer bei dieser Vergleichsbetrachtung unzumutbar, also schlechthin unvertretbar sein.
  • OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 D 37/19

    ABSEHEN; AUFENTHALTSERLAUBNIS; ERMESSEN; LEBENSUNTERHALT;

    Wie das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung bereits zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Urteile vom 19.9.2000 - 1 C 14.00 - und vom 27.1.2009 - 1 C 40.07 - Beschluss vom 08.02.2007 - 1 B 69.06 - juris < schließen und des Senats Beschlüsse vom 08.7.2008 - 2 D 245/08 - und vom 26.8.2015 - 2 A 76/15 - juris < schließen ausgeführt hat, muss die Beendigung des Aufenthalts für den Ausländer bei dieser Vergleichsbetrachtung unzumutbar, also schlechthin unvertretbar sein.
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   VG Halle, 14.06.2016 - 2 A 76/15   

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https://dejure.org/2016,65153
VG Halle, 14.06.2016 - 2 A 76/15 (https://dejure.org/2016,65153)
VG Halle, Entscheidung vom 14.06.2016 - 2 A 76/15 (https://dejure.org/2016,65153)
VG Halle, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 2 A 76/15 (https://dejure.org/2016,65153)
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   VG Osnabrück, 01.08.2018 - 2 A 76/15   

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VG Osnabrück, 01.08.2018 - 2 A 76/15 (https://dejure.org/2018,56158)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 01.08.2018 - 2 A 76/15 (https://dejure.org/2018,56158)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 01. August 2018 - 2 A 76/15 (https://dejure.org/2018,56158)
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